Demonstrierende beim Volksentscheid Berlin 2030 Klimaneutral

Volksentscheid Berlin 2030 Klimaneutral © @Klimaneustart Berlin

ADFC-RadForum am Mittwoch, 22. März 2023, 19 Uhr: Klimaneustart Berlin zu Gast

Zu Gast in diesem kurzen Sonderformat des ADFC-RadForums am Mittwoch, den 22. März um 19 Uhr ist der Kampagnenleiter Florian Kobler von Klimaneustart Berlin.

Im digitalen ADFC-RadForum am Mittwoch, den 22. März 2023, 19 Uhr stellt Florian Kobler von Klimaneustart Berlin die Kampagne vor und erklärt uns in wenigen Zügen, warum es so wichtig ist, dass wir alle diesen Sonntag, den 26. März 2023, unser Kreuz für den Volksentscheid machen und wählen gehen. Der Volksentscheid braucht mindestens 607.000 JA-Stimmen! Zur Mobilisierung ruft das Bündnis, das wir schon lange unterstützen, auch am Samstag, den 25.3. zu einer Sonderdemo von 14-20 Uhr auf. Sei dabei!

Worum es geht? Wir alle ändern das Gesetz!

Am 26. März 2023 wird entschieden, ob Berlin im Jahr 2030 klimaneutral werden soll („JA“), oder ob das ein unverbindliches Ziel für 2045 bleibt („NEIN“). 

Der Volksentscheid verändert das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz. Er verpflichtet den Senat von Berlin, die klimaschädlichen Emissionen in Berlin bis 2030 um 95 % zu senken – und zwar sozial gerecht. Denn im Gesetz ist festgeschrieben, dass höhere Nettowarmmieten ausgeglichen werden müssen.

Wenn mehr als 25 % der Wahlberechtigten im Volksentscheid mit ‚JA‘ stimmen und es mehr ‚JA‘- als ‚NEIN‘-Stimmen gibt, ist der Gesetzentwurf angenommen und tritt sofort in Kraft.

Durch den Volksentscheid beauftragt Berlin den Senat, entschlossen und mutig nach vorn zu gehen. Er muss sich dann auch für bessere Bundesgesetze starkmachen, die den schnellen Umstieg auf erneuerbare Energien erleichtern. Darum: JA zum Volksentscheid “Berlin 2030 Klimaneutral”!

Wir freuen uns sehr, dass wir das Bündnis Klimaneustart2030 zu Gast haben in ihrer allesentscheidenden Woche der Mobilisierung! Gemeinsam schaffen wir das!

Hier findest Du eine lange Liste von Argumenten, mit ja zu stimmen.

Sei online am 22. März um 19 Uhr im ADFC-RadForum dabei: https://us06web.zoom.us/j/82901958182

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https://berlin.adfc.de/artikel/radforum-22-03-2023-klimaneustart-berlin

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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