Landesvorstand ADFC - Mitgliederversammlung 2019

Der aktuelle Landesvorstand: mit ihren Vorstandskollegen Frank Masurat (Schatzmeister), Andreas Lindner, Beate Mücke (stellvertretende Vorsitzende), Daniel Pepper, Norbert Kesten, Henning Voget (v. l. n. r.) Nicht auf dem Bild: Eva-Maria Scheel (Landesvorsitzende). © ADFC Berlin e.V.

Mitgliederversammlung 2019

Am 23.03. fand die Mitgliederversammlung 2019 des ADFC Berlin statt. Die Satzung wurde umfassend novelliert, eine neue Stellvertretende Landesvorsitzende wurde gewählt und die Haushaltsplanung für 2019 erläutert.

Rund 190 Mitglieder des ADFC Berlin trafen sich am Samstag den 23. März im Tempodrom Berlin, um die jährliche Mitgliederversammlung abzuhalten.

Just 100 Tage im Amt hielt Ingmar Streese, Staatssekretär einen Einstiegsvortrag zur Lage des Radverkehrs. Der nötige Wandel in der Verwaltung sei angestoßen, der Senat auf dem richtigen Weg, auch wenn vieles länger dauere, als die Radfahrenden sich dies wünschten – so sein Tenor.

Ein großer Tagesordnungspunkt dieser Versammlung war die von einer Kommission erarbeitete Satzungsnovelle. Die Satzungskommission schlug eine paritätische Besetzung des Vorstands vor – also eine ausgewogene Verteilung von Männern und Frauen. Diese wurde mit 61 Prozent der Stimmen angenommen.

Weitere Veränderungen in der Satzung betrafen Arbeitsgruppen, BHV-Wahlen, Stadtteilgruppen und Bezirksrat sowie die Landesgeschäftsstelle. Die Satzungsnovelle wurde schließlich mit weit mehr als der nötigen 2/3-Mehrheit angenommen.

Veränderungen im Landesvorstand

Der Rücktritt des Stellvertretenden Landesvorsitzenden Evan Vosberg kam für viele Anwesende überraschend. In der darauf folgenden spannenden Nachwahl setzte sich die promovierte Soziologin Beate Mücke (62) mit 67 Prozent der Stimmen gegen den Architekten Henning Voget (60) durch.

Haushalt: Negatives Ergebnis für 2019 geplant

Der von Schatzmeister Frank Masurat vorgestellte Haushaltsplan sieht mit -46.600 Euro ein deutlich negatives Ergebnis vor, das für 2019 bei den bestehenden Rücklagen und liquiden Mittel keinen Anlass zur Sorge gibt. Finanziell belastend für den ADFC sind die stark rückgängigen Anzeigeneinnahmen bei der radzeit und insbesondere dem rad&touren-Programmheft. Um diese Finanzlücke zumindest teilweise auszugleichen, wird die radzeit 4/2019 in diesem Jahr ausschließlich als Online-Version erscheinen.

»Mehr Platz fürs Rad!«

Neben zahlreichen Anträgen wurde auch der Leitantrag »Mehr Platz fürs Rad« behandelt. Die Mitgliederversammlung beschloss, die bundesweite ADFC-Kampagne zu unterstützen.

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https://berlin.adfc.de/artikel/mitgliederversammlung-2019-bericht

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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