Sternfahrt 2021

Sternfahrt 2021 © Deckbar

ADFC-Sternfahrt am Sonntag, 6. Juni 2021

 

Am 3. Juni ist Weltfahrradtag, am 5. Juni Welttag der Umwelt und wir haben eine gute Nachricht: In diesem Jahr gibt es wieder eine ADFC-Sternfahrt - wir rollen am ersten Sonntag im Juni wieder als sternförmige Fahrraddemo durch Berlin!

 

Unter dem Motto „Die Zukunft beginnt heute – Verkehrswende jetzt!“ fordern wir von Politik und Verwaltung, die Verkehrswende endlich anzupacken!

Im letzten Jahr mussten wir aufgrund der Corona-Pandemie auf eine ganz andere Art für mehr Platz fürs Rad protestieren: Mit ausreichend Abstand, auf vorab festgelegten Stellen in der Stadt, bildeten wir stehend mit unseren Rädern Berlins ersten und rund 60 Kilometer langen Fahrradstern. So demonstrierten wir Corona-sicher für ein fahrradfreundliches, lebenswertes Berlin, radelten individuell und sternförmig zum statischen Fahrradstern.

Auch in diesem Jahr müssen wir unsere geliebte Sternfahrt der Pandemie anpassen: In Brandenburg sind keine größeren Fahrraddemos erlaubt, wir cruisen in diesem Jahr deshalb als Stern „nur“ auf Berliner Stadtgebiet. Lediglich aus Werder (Havel) kommt eine kleinere Zubringerroute zur Glienicker Brücke.

Kommt am Sonntag, um mit uns ein Zeichen für die Verkehrswende zu setzen!

Unsere Fahrraddemonstration findet unter genauer Einhaltung der Corona-Schutzregeln statt.
Wir halten Abstand. Während der gesamten Sternfahrt besteht Maskenpflicht! Bitte tragt mindestens eine medizinische bzw. OP-Maske, wie es in der Verordnung unter § 4 Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. § 10 Abs. 2 vorgeschrieben ist (Stand 04.06.2021).

16 Routen durch Berlin

Die Sternfahrt hat wegen der Beschränkung auf das Land Berlin weniger Routen als in den vergangenen Jahren. Dafür gibt es ein paar neue Treffpunkte. Einsteigen kann frau/man an verschiedenen Orten in der ganzen Stadt.

 

Übersichtskarte mit allen Routen und Treffpunkten  - der Link führt auf eine externe Seite, auf der die  interaktive Routenauswahl möglich ist. Den GPX-Track findet ihr zum Herunterladen in den blauen Medienbox oben rechts.

Mit dabei: eine Kinderroute

Für Kinder und deren Eltern gibt es eine kürzere Kinderroute. Auf ihr können Familien in kindergerechtem Tempo vom Bahnhof Jannowitzbrücke zum Brandenburger Tor fahren.

Hinweise für Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Das Führungsfahrzeug der Polizei Berlin (gelbe Fahne) darf unter keinen Umständen überholt werden. Bitte hinter den Ordnerinnen und Ordnern bleiben. Wer hinter das Schlussfahrzeug der Polizei Berlin (grüne Fahne) zurückfällt, unterliegt den Regelungen der StVO und ist nicht mehr Teilnehmende:r der Demonstration.

Wir fahren mit einer Geschwindigkeit von ca. 15 km/h, die allen die Teilnahme an der Demonstration ermöglicht. Wer etwas schneller fahren möchte, reiht sich bitte am Ende der Demonstration ein und nimmt Rücksicht auf das Sicherheitsempfinden derer, die sie/er überholt.

Grundsätzlich darf nur die jeweilige Richtungsfahrbahn benutzt werden; haltet bitte die Gegenrichtung frei, damit insbesondere der ÖPNV aufrechterhalten werden kann.

Am 03.06.2021 hat die Versammlungsbehörde Berlin die Nutzung des Tunnels Ortsteil Britz und damit eines Teils der angezeigten Aufzugsstrecke auf der A100 per Auflage untersagt. Wir haben daher umgeplant: Wir befahren die A100 zwischen Auffahrt Gradestraße und Abfahrt Innsbrucker Platz.

Das Auffahren auf die Autobahnabschnitte ist ausschließlich im Rahmen der ADFC-Sternfahrt möglich! Kommt zu den bekanntgegebenen Treffpunkten und wartet dort, um euch in die Demonstration einzureihen.


Letzte Treffpunkte vor den Autobahnabschnitten:

AVUS in Richtung Dreieck Funkturm
   
12:10 Uhr S-Bhf. Zehlendorf
   12:20 Uhr Bhf. Wannsee
   12:45 Uhr Hüttenweg

A100 in Richtung Innsbrucker Platz
   
12:10 Uhr U-Bhf. Alt-Mariendorf
   12:10 Uhr U-Bhf. Rudow
   12:40 Uhr U-Bhf. Grenzallee

Bitte befahrt die Autobahnabschnitte zügig; Stopps sind nicht vorgesehen.

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https://berlin.adfc.de/artikel/adfc-sternfahrt-am-sonntag-6-juni-2021-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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