Glitzern für mehr Verkehrssicherheit auf der ADFC-Lichterfahrt

Glitzern für mehr Verkehrssicherheit auf der ADFC-Lichterfahrt © ADFC Berlin / Carolina Mazza

Glitzern für mehr Verkehrssicherheit: ADFC-Lichterfahrt am 14. Oktober 2022

Mit der ADFC-Lichterfahrt demonstrierten wir für mehr Sicherheit für Radfahrende in der dunklen Jahreszeit – für eine sichere Fahrradinfrastruktur, durch die Radfahrende nicht einfach „übersehen werden“, sondern Sichtbarkeit und Platz bekommen.

Der Herbst ist da: die Tage werden wieder kürzer und die Nächte länger. Mit der ADFC-Lichterfahrt demonstrierten wir für mehr Sicherheit für Radfahrende in der dunklen Jahreszeit – für eine sichere Fahrradinfrastruktur, durch die Radfahrende nicht einfach „übersehen werden“, sondern Sichtbarkeit und Platz bekommen. In dieser Nacht leuchtete Berlin für Verkehrssicherheit! Mit unserer Lichterfahrt appellieren wir auch an alle Verkehrsteilnehmenden:

Radfahrerinnen und Radfahrer, macht Euch sichtbar! Ein gutes Vorder- und Rücklicht plus Reflektoren kann euer Leben retten.

Autofahrerinnen und Autofahrer, passt auf uns auf! Nehmt das Tempo raus und bleibt konzentriert, besonders beim Abbiegen.

Viele hunderte Radfahrende sind am 14. Oktober unserem Aufruf gefolgt und haben ihre Räder mit Lichterketten und Lämpchen geschmückt, ihre Bikes zum Leuchten gebracht und sind mit uns auf einen Night Ride der besonderen Art gekommen: Für ein fahrradfreundliches Berlin, in dem alle sicher ankommen!
 

Video: ADFC-Lichterfahrt 2022

Besonderes Highlight: Von 7.-16. Oktober 2022 fand das Festival of Lights in Berlin statt. Die Route unserer Lichterfahrt führte an den schönsten beleuchteten Gebäuden vorbei. Ein Vorgeschmack auf die Lichtkunstwerke gibt es hier.

Wir stecken mitten in der Energiekrise – als ADFC Berlin wollen wir unseren Beitrag leisten. Gerade in der Krise zeigt sich: Das Fahrrad ist Teil der Lösung. Mit reiner Muskelkraft setzen wir uns für mehr Verkehrssicherheit für alle ein. Denn wird der Radverkehr gefördert, kann auch der Verkehr zum Energiesparen beitragen.

Der ADFC hat keinen Einfluss darauf, ob und wann das Festival of Lights stattfindet. Wir haben uns deshalb dazu entschieden, unsere ADFC-Lichterfahrt wie in der Vergangenheit an den Termin des Festivals anzudocken. Was wir sehr begrüßen: Nach Angaben des Veranstalters möchte das Festival of Lights den Stromverbrauch im Vergleich zu den Vorjahren um 75 Prozent senken.

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https://berlin.adfc.de/artikel/adfc-lichterfahrt-14-oktober-2022

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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