20.11.2023: VisionZero-Demo und Geisterrad-Mahnwache in Lichtenberg

Am 10. November verstarb ein 55-jähriger Radfahrer an seinen Verletzungen im Krankenhaus. Er war am 21.07.2023 von einem abbiegenden Lkw-Fahrer überrollt worden. Zur VisionZero-Demo und Mahnwache kamen 100 Menschen, die seiner gedachten.

Am 21.07.2023 befährt ein 55-jähriger Radfahrer gegen 15 Uhr die Frankfurter Allee in Richtung Alt-Friedrichsfelde. Als ein Lkw-Fahrer an der Einmündung nach rechts in die Buchberger Straße abbiegen will, überrollt er die Beine des Fahrradfahrers. Mehr als drei Monate später verstirbt der Mann am 10.11.2023 in einem Krankenhaus in Friedrichshain-Kreuzberg. Diese Informationen sind in der Polizeimeldung zu finden. Unsere Gedanken und unsere Trauer sind bei ihm und seinen Angehörigen.

Auf der Mahnwache sprach unter anderem Stefan. Er arbeitet als Notfallsanitäter, engagiert sich ehrenamtlich beim #Vision-Zero-Team vom ADFC Berlin, hilft bei der Aufstellung von Geisterrädern. Er war am 21. Juli im Dienst und wurde zufällig Zeuge, wie der rechtsabbiegende LKW-Fahrer den 55-jährigen Radfahrer überrollte. Bei der Mahnwache am 20. November hielt er diese Rede:

Wenn wir zu Einsätzen - ähnlich wie diesen - gerufen werden, haben wir auf der Anfahrt Zeit uns Gedanken zu machen: Welche Art von Verletzungen könnten wir vortreffen, welche Medikation, welche Instrumente brauchen wir. Man hat die Möglichkeit zusammen mit dem kleinen Team sich darauf vorzubereiten, was auf einen zukommt.

Schlimm ist es, wenn man sich nicht vorbereiten kann.

Am besagten Tag des Unglücks war ich im Notarzteinsatzfahrzeug mit einer Leerfahrt auf dem Weg ins Unfallkrankenhaus. Der Rettungswagen vor uns, wir im Notarztwagen waren weiter hinten. Wir standen hinter dem LKW. Ich habe den betroffenen Radfahrer an der Ampel anfahren sehen. Ich habe den LKW gesehen. Der LKW-Fahrer, 35 Jahre alt, ist einfach nur rumgefahren. Er hatte alle Möglichkeiten gehabt, den Radfahrer zu sehen. Der LKW hatte den Radfahrer mit den Vorderreifen über beide Beine erwischt. Die Verletzungen waren schwer.

In dem Moment musste ich funktionieren und den Schockzustand vergessen, ich konnte nur mein Bestmöglichstes tun. Als in den letzten Tagen die Meldung kam, dass der Radfahrer nicht überlebt hatte, sagten Kollegen zu mir: 'Stefan, wir retten viele Leben, aber wir retten nicht alle.'

Das ist einfacher gesagt, als wenn man wie ich vor Ort ist und den Unfall auch noch gesehen hat.

Ich kann nur appellieren, Frau Schreiner, Herr Wissing: Es geht den Angehörigen, Freunden und Kollegen schlecht, denen ich hier mein tiefstes Mitgefühl ausdrücke. Im Nachhinein geht es auch den Zeugen nicht gut. Diese Abbiegeunfälle sind kein Einzelfall in Berlin. Das muss aufhören.

Da der ursächliche Unfall bereits mehr als einen Monat zurückliegt, zählt dieser Radfahrer in der Unfallstatistik nach StVUnfStatG nicht zu den Verkehrstoten. Der ADFC Berlin und Changing Cities gedenken des Opfers unabhängig davon mit einer #VisionZero-Fahrraddemonstration und einer Mahnwache.

20. November 2023 (Montag)
16:45 Uhr
Start der #VisionZero-Demo
ADFC-Velokiez, Möckernstraße 47, Kreuzberg

#VisionZero-Demo zum Unfallort nach Lichtenberg

17:30 Uhr
Gedenken und Geisterrad-Aufstellung
am Unfallort Frankfurter Allee Ecke Buchberger Str.
Koordinaten 52.511807, 13.491686

Anschließend: Fortsetzung der #VisionZero-Demo zum BMDV,
Abschlusskundgebung am Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Invalidenstraße 44, 10115 Berlin

Die #VisionZero-Fahrraddemonstration und die Kundgebung sind als Versammlungen angezeigt und werden von der Polizei geschützt.

Mit der Demonstration setzt sich der ADFC Berlin für die Einhaltung des Berliner Mobilitätsgesetzes ein: Darin ist das Ziel der Vision Zero, das Ziel von null Verkehrstoten und null Schwerverletzten, verankert. Dafür fordern wir fehlerverzeihende Infrastruktur und fehlerverzeihende Technik. Pkw und Lkw müssen verpflichtend mit Abbiegeassistenten mit automatischem Not-Stopp ausgestattet werden, um tödliche Kollisionen zu verhindern und Menschenleben zu retten.

Bei dem Radfahrer handelt es sich um den 13. tödlich verletzten Radfahrenden in diesem Jahr.

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https://berlin.adfc.de/artikel/112023-visionzero-demo-und-geisterrad-mahnwache-in-lichtenberg

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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