Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Berlin e. V.

#NeustartFürsRad - Mehr Fahrrad für ein gerechtes Berlin

Gut für Kinder, gut für ältere Menschen, gut für alle: Kapitel 3 des Forderungskatalog 2026-2031 "#NeustartFürsRad – Das Fahrrad als Schlüssel für eine gute Stadt für alle" zeigt, wie Berlin von mehr Fahrradförderung profitieren kann.

3. Mehr Fahrrad für ein gerechtes Berlin – auch für Kinder und Ältere

3.1 Sichere Radwege an allen Hauptverkehrsstraßen ausrollen

  • Berlin bemisst 1.500 Kilometer Hauptverkehrsstraßen. Nur ein Bruchteil davon weist den Standards entsprechende Fahrradwege auf. Der Senat erarbeitet eine Priorisierung und Umsetzungszeiträume, um sicheres Radfahren an Hauptverkehrsstraßen in ganz Berlin sicherzustellen, basierend auf Rad- und Kfz-Verkehrsmengen sowie Unfalldaten. Lückenschlüsse und Kreuzungsbereiche haben hohe Priorität, um durchgängig sichere Verbindungen für den Radverkehr zu schaffen. An Hauptstraßen mit akuter Gefahr für Radfahrende leitet der Senat kurzfristige Maßnahmen durch Pop-Up-Verfahren ein, um sicheres Radfahren zu ermöglichen.
  • Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen müssen baulich sowie ordnungsrechtlich vor illegalem Halten, Gefährdung durch Dooring-Unfälle und vor übermäßig vielen Querungen bei Parkvorgängen geschützt werden.
  • Der Senat gestaltet Radfahrstreifen an Hauptverkehrsstraßen mit ausreichender Breite so, dass sie auch Lastenrädern oder Rädern mit Kinderanhängern Platz für Überholvorgänge bieten.

3.2 Radfahrende an Kreuzungen schützen

  • Der Senat und die Bezirke schützen Radverkehrsanlagen an Kreuzungen baulich vor illegalem Befahren und Beparken, um gute Sichtbeziehungen sicher zu stellen. Ein geeigneter Weg dafür ist der Bau von Fahrradabstellbügeln an Knotenpunkten im Nebenstraßennetz.
  • Der Senat baut zweistreifiges Kfz-Abbiegen dort zurück, wo keine getrennte Signalisierung für ungeschützte Verkehrsteilnehmende vorhanden ist. Der Senat sichert Kreuzungen durch eine getrennte Signalisierung des Rechtsabbiegeverkehrs von geradeaus fahrendem Radverkehr. Priorität bei der Umsetzung haben dabei Knotenpunkte, an denen sich in den vergangenen Jahren Unfälle zwischen rechtsabbiegendem Schwerlastverkehr und Radfahrenden bzw. Fußgänger:innen ereigneten. Diese erhalten sofort eine getrennte Signalisierung. Bis zur Umgestaltung der Ampelanlage gilt ein Rechtsabbiegeverbot für alle Kfz, das konsequent überwacht wird. Die Priorisierung richtet sich nach der Menge des Schwerlastverkehrs: je mehr Schwerlastverkehr, desto dringlicher die Umsetzung.
  • Der Senat richtet an Kreuzungen mit Ampel-Signalisierung aufgeweitete Radaufstellstreifen (ARAS) ein. Die Radverkehrsführung auf hinleitenden Radstreifen und ARAS sowie alle Konfliktstellen im Kreuzungsbereich werden konsequent farbig für den Radverkehr markiert.
  • Der Senat und die landeseigene infraSignal GmbH passen Ampelanlagen an die Bedürfnisse des Radverkehrs an. Neben der Erhöhung der Verkehrssicherheit werden dabei Wartezeiten für den Radverkehr verringert und Grüne Wellen für Radfahrende eingerichtet. Im Vorrangnetz des Radnetzes wird die Geschwindigkeit des Radverkehrs so einbezogen, dass mindestens zwei signalisierte Kreuzungen nacheinander ohne Halt passiert werden können.
  • An Kreuzungen, wo keine Konflikte mit dem Fußverkehr zu erwarten sind, implementiert der Senat den Grünpfeil zum Rechtsabbiegen für Radfahrende bei roter Ampel.
  • Der Senat erprobt an Hauptverkehrsstraßen Elemente geschützter Kreuzungen nach niederländischem Vorbild, veröffentlicht die Evaluation und leitet aus den Erkenntnissen weitere Maßnahmen ab.

3.3 Tempo 30 ausweiten

  • Der Senat nutzt alle Möglichkeiten der StVO-Novelle, um die Anordnung von Tempo 30 im Stadtgebiet auszuweiten und so effektiv und günstig die Verkehrssicherheit zu verbessern und Umweltbelastungen zu vermindern. Darunter fallen das Ausweisen von Tempo 30 an allen Schulwegen, sensiblen Einrichtungen und Zebrastreifen sowie das Herauslösen von Straßen aus dem Hauptverkehrsnetz.

3.4 Sichere, selbstständige Mobilität auf dem Fahrrad zur Schule fördern

  • Kinder haben das Recht darauf, sicher ihre eigenständige Mobilität auszuprobieren und zu erlernen. Fahrradfahren fördert die Gesundheit, Motorik und Entwicklung von Kindern. Jeder Bezirk richtet jährlich eine dauerhafte Schulzone am Beispiel der Singerstraße in Mitte ein, um sichere Lernräume zu schaffen. Temporäre Schulstraßen werden eingerichtet und verstetigt.
  • Der Senat richtet eine Beratungsstelle für Schulstraßenanträge ein und unterstützt die Bezirke durch einen Leitfaden bei der Einrichtung.
  • Zur Verbesserung der Schulwegsicherheit baut der Senat sichere Querungen auf allen Schulwegen entlang von Hauptverkehrsstraßen.

3.5 Verkehrssicherheit durch Ordnungsrecht und bauliche Maßnahmen schaffen

  • Die Bezirke und Polizei schrecken Falschparker:innen durch eine deutlich höhere Kontrolldichte und vermehrtes Umsetzen von Kfz ab. Senat und Bezirke erhöhen die Kontrolldichte von Polizei und Ordnungsämtern, um die Einhaltung der Verkehrsregeln insbesondere in Kreuzungsbereichen, auf Bussonderfahrstreifen, an Haltestellen, auf Radverkehrsanlagen und auf Gehwegen sicherzustellen.
  • Der Senat gestaltet Radverkehrsanlagen auch durch bauliche Maßnahmen so, dass das illegale Befahren und Parken unterbleibt.
  • Der Senat sorgt mit Aufklärungsarbeit für mehr Bewusstsein bei Autofahrenden, damit sie andere Verkehrsteilnehmende durch Parken und Halten in zweiter Reihe nicht behindern oder gefährden.
  • Der Senat investiert in den Ausbau der Fahrradstaffel für ganz Berlin und verstärkt sie bis 2031 auf mindestens 400 Personen.
  • Die Polizei weitet auch die Geschwindigkeitskontrollen aus, ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf Tempo-30-Zonen und dem Nebenstraßennetz. Die dafür zuständigen Einheiten der Polizei werden vergrößert und es werden zusätzliche Blitzer angeschafft.
  • Zeigen Verkehrsteilnehmende bei Verstößen keine Einsicht, ordnet die Polizei Verkehrsunterricht an. Die Polizei kommt ihrer gesetzlichen Meldepflicht von auffälligen Verkehrsteilnehmenden gegenüber den zuständigen Behörden konsequent nach.
  • Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Polizei und Unfallkommission wirken darauf hin, dass nach Unfällen mit Schwerverletzten oder Getöteten gründliche Ermittlungen durchgeführt werden: Der/Die Fahrer:in wird auf Fahrtauglichkeit, Gesundheitszustand, berauschende Substanzen, Medikamenteneinfluss und Sehhilfen überprüft. Das Fahrzeug wird überprüft und es wird ausgewertet, ob der/die Fahrer:in beim Fahren Kommunikationsgeräte wie Mobiltelefone oder Navigationsgeräte bedient hat. Bei beruflich tätigen Kraftfahrer:innen wird auch der Betrieb überprüft.
  • In Berlin wurden im Jahr 2024 täglich mehr als 60 Fahrräder mit einem Gesamtschaden von 33 Millionen Euro gestohlen. Die Aufklärungsquote der Polizei lag dabei unter fünf Prozent. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport richtet zur Verbesserung dieser Quote sofort eine „Ermittlungsgruppe Fahrraddiebstahl“ bei der Polizei ein. Diese ist zentral dafür zuständig, Fahrraddiebstähle auszuwerten, zu verfolgen und Präventionsstrategien zu implementieren.

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