
#NeustartFürsRad - Berlin als lebenswerte Stadt
Ein lebenswertes Berlin für alle: Kapitel 1 des Forderungskatalog 2026-2031 "#NeustartFürsRad – Das Fahrrad als Schlüssel für eine gute Stadt für alle" zeigt, wie Berlin von mehr Fahrradförderung profitieren kann.
1. Berlin als lebenswerte Stadt
1.1 Verkehrswende als übergreifendes Ziel festlegen
- Berlin braucht mehr Platz für Entsieglung, Begrünung und nachhaltigen Verkehr im Umweltverbund aus Fuß-, Rad- und öffentlichen Verkehr. Der Senat fördert ein gutes und gesundes Leben für alle Berliner:innen durch mehr Raum für Bewegung und Begegnung, indem Platz und Tempo des Kfz-Verkehrs reduziert werden.
- Der Senat fördert die Beteiligung von Berliner:innen durch ergebnisoffene Partizipationsprozesse und frühzeitige Ansprache relevanter Verbände und der Öffentlichkeit. Die Planungs- und Entscheidungsprozesse – und ihre Grenzen – werden transparent kommuniziert. Ziel ist eine partnerschaftliche und verbindliche Kooperation, bei der die Beteiligten mitentscheiden können.
- Der Senat greift zivilgesellschaftliche Vorschläge zur gerechten Aufteilung des Straßenraums auf und entwickelt ein Konzept, um den Kfz-Verkehr in den nächsten zehn Jahren innerhalb der Umweltzone zu halbieren.
- Zum Hitzeschutz sowie zur Verbesserung der Luftqualität entsiegelt und begrünt der Senat stadtweit und besonders in stark belasteten Bereichen Flächen des Kfz-Verkehrs im Sinne einer Schwammstadt. Der Senat prüft ein schrittweises Fahrverbot für Fahrzeuge mit fossilen Verbrennungsmotoren bis 2035 und den Ausschluss von privatem Kfz-Verkehr an Hitzetagen.
- Der Senat setzt sich für ein Planungsende des 17. Bauabschnitts der A100 ein. Der 16. Bauabschnitt der A100 wird als Stadtstraße heruntergestuft und für ÖPNV nutzbar gemacht. Überdimensionierte Straßen werden zurückgebaut und zur Begrünung und für den Umweltverbund genutzt. Der Senat reduziert dafür zum Beispiel die Achse Kaiserdamm–Bismarckstr.–Str.-des-17.- Juni auf zwei Kfz-Streifen pro Richtung und baut dafür die geplante Ost-West-Radschnellverbindung.
- Senat und Bezirke fördern stadtweit lebendige Kieze durch Verkehrsberuhigung. Die Verwaltung greift Bürger:inneninitiativen für Kiezblocks auf und hält Durchgangsverkehr mit wirksamen Mitteln aus den Kiezen heraus.
1.2 Mobilitätsgesetz umsetzen
- Der Senat und die Bezirke stellen sicher, dass die Ziele des Mobilitätsgesetzes schnellstmöglich erreicht werden. Dazu veröffentlicht die Senatsverwaltung auf Basis des Radverkehrsplans alle zwei Jahre einen Bericht zum Umsetzungsstand inkl. Informationen über die Aktivitäten des „Bündnis für den Radverkehr“. Wenn die Entwicklung des Radverkehrsnetzes hinter den Plänen liegt, erhöht sich die Berichtsfrequenz auf einen jährlichen Bericht, der Ursachen benennt und Maßnahmen festlegt, um in den Zeitplan zu kommen.
- Die anstehende Überarbeitung des Radverkehrsplans bezieht die 2026 erscheinende Neufassung der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) ein.
- Die Jahresausbauziele für das Radvorrang- und Ergänzungsnetz in Tabelle 7 des Radverkehrsplans werden aktualisiert und nach sofortigem Hochlauf ab 2028 auf einen Ausbau von jährlich mindestens 180 km neuer Fahrradinfrastruktur festgelegt. Jeder Bezirk Berlins entspricht einer eigenen Großstadt von rund 300.000 Einwohnenden, sodass das Ausbauziel von jährlich 15 km pro Bezirk realisierbar ist.
- Der Senat prüft eine Ergänzung des Mobilitätsgesetzes um das Verbandsklagerecht oder anderer Mittel, um eine Kontrolle der Planungsprozesse durch die Zivilgesell- schaft sicher zu stellen.
1.3 Radnetz auf die Straße bringen
- Das Radverkehrsnetz wurde in einem mehrjährigen Prozess partizipativ ausgearbeitet. Es enthält als Herzstückdas Radvorrangnetz und als Verfeinerung das Ergänzungsnetz. Der Radverkehrsplan sieht im Jahr 2027 einen Ausbau von 350 km vor. Das ist nach dem 2023 gestoppten Hochlauf des Radwegeausbaus nicht realisierbar. Um in Berlin flächendeckend ein Angebot für den Radverkehr zu schaffen, bauen Senat und Bezirke ab 2027 jährlich mindestens 180 km des Radverkehrsnetzes aus.
- Senat und Bezirke priorisieren die Radverkehrsprojekte basierend auf notwendigen Lückenschlüssen, Unfallhäufungen, Zählungen und Prognosen für den Radverkehr.
- Senat und Bezirke setzen den Ausbau anhand der Priorisierung gemäß den Quali- tätsstandards des Radverkehrsplans um.
- Im Rahmen der Überarbeitung des Radverkehrsplans steht auch eine Überprü- fung des Radverkehrsnetzes an. Um im Radvorrangnetz echten Vorrang für den Radverkehr zu gewähren, wird das Netz auf zeitnahe Realisierbarkeit sowie Konflikte mit dem Hauptverkehrsstraßen- und ÖPNV-Vorrangnetz geprüft und verbessert.
- Die Bezirke gestalten Fahrradstraßen und Nebenstraßen so, dass der motorisierte Durchgangsverkehr unterbleibt. Dies wird durch bauliche Elemente, Aufklärungskampagne und Kontrollen durchgesetzt. Für die Sicherheit des Radverkehrs vor Dooring und Unfällen bei Parkvorgängen müssen ggf. Pkw-Stellplätze reduziert werden.
- Der Senat bringt jährlich eine Radschnellverbindung in die Planfeststellung.
- Der Senat verbessert stadtweit die Wegweisung des Radverkehrs durch reflektierende Wegweiser und schlüssige Führung, insbesondere an Knotenpunkten des Radnetzes und an touristischen Routen.