
Haltestellenkap an der Hauptstraße in Schöneberg: Beim Fahrgastwechsel haben die Fahrgäste Vorrang © Marlene Alber/ADFC Berlin
Miteinander im Umweltverbund: Radverkehr an Bushaltestellen
Bushaltestellen sind die Schnittstelle von Rad-, Fuß- und öffentlichem Verkehr auf engstem Raum. Gute Planung und gegenseitige Rücksichtnahme verhindern Stress und Konflikte. Der Umweltverbund braucht mehr Platz für alle Beteiligten.
Knapp vier Millionen Menschen wohnen inzwischen in Berlin, das sind zehn Prozent mehr als noch vor zehn Jahren. Immer mehr Menschen sind im Umweltverbund aus öffentlichem Verkehr, Fahrrad und zu Fuß unterwegs, doch der Raum ist eng. Bushaltestellen sind Schnittstellen, an denen sich die verschiedenen Verkehrsteilnehmenden begegnen: Busse halten, Fahrgäste steigen ein und aus, Radfahrende passieren.
Mehr Platz für weniger Konflikte im Umweltverbund
Das Ausmaß von Konflikten an Bushaltestellen hängt von der Gestaltung der Bushaltestelle und der zugehörigen Radverkehrsführung ab. Insgesamt kämpfen Rad-, Fuß- und Busverkehr gemeinsam für mehr Platz: Die BVG fordert Busspuren zur Beschleunigung, Radfahrende brauchen Platz für ein durchgängiges Radnetz und Fußverkehrsverbände breite und barrierefreie Gehwege mit sicheren Querungen. Die meisten Radverkehrsführungen an Bushaltestellen sind defizitär, doch die Politik scheut sich, die notwendigen Flächen für den Umweltverbund dem stagnierenden Kfz-Verkehr zu entziehen.
Gute und eindeutige Verkehrsplanung kann den Linienbusverkehr beschleunigen und Konflikte verhindern. Zur Beschleunigung des Busverkehrs bieten sich sogenannte Haltestellenkaps an, bei denen der Bus auf der Fahrbahn hält, anstatt in eine Haltestellenbucht oder zwischen parkende Autos aus- und wieder einzufädeln. Das Berliner Mobilitätsgesetz sieht konfliktarme Führung des Radverkehrs an Haltestellen vor, vorzugsweise mit der Einrichtung von Radwegen hinter der Haltestelle. Radfahrende seien außerdem "aufgeeignete Weise auf den Vorrang der ÖPNV-Nutzenden beim Zu- und Ausstieg aus dem Fahrzeug hinzuweisen“. Aktuelle Untersuchungen empfehlen jedoch auch eine Führung des Radverkehrs vor der Haltestelle, die sich in Berlin auch aufgrund der knappen Flächen anbietet.
In der Hauptstraße in Schönberg wurde ein solches Haltestellenkap umgesetzt: der vorgezogene Bordstein beschleunigt den Halt, da der Bus nicht aus dem fließenden Verkehr in eine Haltestellenbucht aus- und wieder einfädeln muss. Fuß- und Radverkehr haben genügend Platz. Die Haltestelle ist übersichtlich und frei von Sichteinschränkungen, allerdings nicht barrierefrei. Bodenmarkierungen fördern die beidseitige Rücksichtnahme zwischen Radverkehr und Fahrgästen.
Die richtige Führung hängt von den Gegebenheiten vor Ort und der genauen Gestaltung ab. Übersichtliche Planung sorgt für Klarheit und verringert den Stress bei allen Beteiligten.
Die wichtigsten Aspekte der Planung sind:
- Klare Trennung und intuitive Gestaltung der Flächen für Rad- und Fußverkehr, vor allem an touristischen Orten
- Genügend Platz für alle Beteiligten - im Bus, Wartehausbereich, zu Fuß und auf dem Fahrrad
- Deutliche Markierung mit Piktogrammen und Trennung durch die Gestaltung der Borde und Flächen
- Entschleunigung: Die Berliner Ausführungsvorschriften für Geh- und Radwege sehen im Haltestellenbereich schmalere Radwege vor, sodass Radfahrende sich im Haltebereich nicht überholen
- Barrierefreiheit für Seh- und Mobilitätseingeschränkte Menschen durch taktile Platten und niveaugleiches Einsteigen
- Fahrgastinformation im Wartebereich: Fahrpläne müssen dort aushängen, wo Menschen auf den Bus warten, um Konflikte zu verringern
Neben besserer Planung müssen sich alle Beteilgten an die geltenden Regeln halten und aufeinander Rücksicht nehmen.
Regeln für Radfahrende auf Radwegen beim Fahrgastwechsel:
- Schrittgeschwindigkeit: Beim Fahrgastwechsel darf rechts an Bussen nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden.
- Abstand: Radfahrende müssen so viel Abstand halten, sodass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist.
- Warten: Fahrgäste dürfen beim Ein- und Aussteigen nicht behindert werden. Wenn nötig, müssen Radfahrende stehen bleiben.
Diese Regeln gelten gleichermaßen bei der Führung zwischen Wartehäuschen und Straße, hinter dem Wartehäuschen und an überfahrbaren Haltestellen-Kaps.
Regeln für den Radverkehr auf der Straße oder auf Radfahrstreifen:
- Busse dürfen nicht am Losfahren gehindert werden. Im Zweifelsfall hinter dem Bus warten.
- Nur in Schritt-Tempo Überholen: Mit querenden Menschen vor und hinter dem Bus ist zu rechnen.
Neben gesetzlichen Vorgaben folgen diese Regeln auch aus Empathie im Verkehr: Ein- und Aussteigen ist für viele Menschen eine Herausforderung. Teilweise müssen Höhenunterschiede bewältigt werden, möglicherweise mit Gepäck, Kinderwagen, Kindern oder einer Mobilitätseinschränkung. Fahrgäste müssen sich an einem neuen Ort erst orientieren, möglicherweise im Gedränge oder bei schlechter Sicht. Zusätzlich auf Radverkehr zu achten kann dabei schlicht überfordernd sein.
Bei Fahrgastwechsel haben die Fahrgäste Vorrang. Wenn gerade kein Bus hält, muss der Radweg freigehalten werden.
„Personen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen wollen, müssen sie auf den Gehwegen, den Seitenstreifen oder einer Haltestelleninsel, sonst am Rand der Fahrbahn erwarten", so steht es in der StVO.
Gegenseitige Rücksichtnahme im Umweltverbund
Gerade der Busverkehr in Berlin leidet unter der hohen Verkehrsbelastung: Staus und Behinderungen verlängern die Fahrzeiten und machen den Busverkehr unattraktiver. Im Sinne des Miteinanders im Umweltverbund helfen Radfahrende auch dem öffentlichen Verkehr, wenn sie die Regeln beachten und zügiges Anhalten, Aus- und Einsteigen und Losfahren der Busse ermöglichen. Der Fahrgastwechsel hat Vorrang und gegenseitige Rücksichtnahme ist unerlässlich. Der Berliner Senat muss durch sichere Planung Konflikte verringern.
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