Fahrrad auf Demo mit Schild "Stell dir vor, es ist Stadt und keiner fährt Auto"

"Stell dir vor, es ist Stadt und keiner fährt Auto" © ADFC / Dirk Deckbar

ADFC Berlin zur Wahlwiederholung am 12. Februar 2023

ADFC Berlin zur Wahlwiederholung am 12. Februar: "Wer vom Mobilitätsgesetz abrücken will, bringt Berlin direkt in den Verkehrskollaps"

Ein Kreuz für die Verkehrswende bei der Wahlwiederholung am 12. Februar 2023 war nie so wichtig wie jetzt. Das Berliner Mobilitätsgesetz als Errungenschaft muss erhalten bleiben. Wer sich gegen die Ziele des Mobilitätsgesetzes ausspricht, spricht sich für Stau, Lärm, Abgase und Unfälle aus. ADFC Berlin bietet Wähler:innen Orientierung durch Wahlprüfsteine und ruft gemeinsam mit anderen zur Großdemo am 10. Februar auf.

„Die großen Verkehrsprobleme dieser Stadt wie Stau, Lärm, Abgase und Unfälle werden durch viel zu viele Autos verursacht und lassen sich nur mit weniger Autoverkehr lösen. Genau das schreibt das Mobilitätsgesetz vor, eine Berliner Errungenschaft, für die andere Städte und Kommunen in ganz Deutschland die Hauptstadt beneiden. Oberste Priorität bei der Wahlwiederholung muss es sein, das zukunftsweisende Mobilitätsgesetz beizubehalten und auf die Straße zu bringen. Wer davon abrücken will, bringt Berlin direkt in den Verkehrskollaps und damit zurück in die Vergangenheit. Wer sich wie SPD, FDP und CDU im Wahlkampf als Autopartei outet und dem klimafreundlichen Verkehr Platz wegnehmen will, will das Rad der Zeit zurückdrehen", sagt Frank Masurat, Landesvorsitzender des ADFC Berlin.

Die festgeschriebenen Ziele aus dem Mobilitätsgesetz und dem Radverkehrsplan müssen endlich auf die Straße. Das heißt: Mehr Platz für Menschen schaffen, Vorrang für den klimafreundlichen Fuß-, Rad- und öffentlichen Verkehr umsetzen und das Radnetz ausrollen. Dafür möchte der ADFC Berlin alle Berliner:innen aufrufen, am 12. Februar erneut ihr Kreuz zu machen. Denn nur wer die Verkehrswende ernst nimmt, kann trotz kaputt gesparten Verwaltungsstrukturen und schwerfälligen bürokratischen Abläufen in die Zukunft blicken.

„Es ist gut, dass das Thema Verwaltungsmodernisierung in diesem Wahlkampf eine große Rolle spielt. Beim Radnetz ist jeden Tag zu sehen, was in der Hauptstadt fehlt: erstens vereinfachte Zuständigkeiten zwischen Bezirken und Senat, zweitens Strukturen, die den aufgestellten Radverkehrsplan auch tatsächlich umsetzen können, und drittens deutlich mehr und vor allem attraktivere Stellen für Verkehrsplaner:innen auf allen Ebenen. Damit würde der Radverkehr in Berlin einen großen Schritt vorangebracht und dafür brauchen wir eine Berliner Landesregierung, die in die Zukunft will statt ins Gestern“, erklärt Solveig Selzer, politische Referentin des ADFC Berlin.

Die Klimakrise macht entschlossenes Handeln notwendig. Der Blick zurück ist keine Option für eine Hauptstadt, die sich der Klimakrise stellen muss. Dafür geht der ADFC Berlin zusammen mit Fridays For Future und vielen anderen Organisationen der Zivilgesellschaft unter dem Motto #BerlinWillKlima zwei Tage vor der Wahl, am Freitag, den 10. Februar auf die Straße.
 

Zu den Wahlprüfsteinen des ADFC Berlin.

Zum Forderungskatalog des ADFC Berlin.

Mehr zur Großdemo am Freitag, den 10. Februar.


https://berlin.adfc.de/pressemitteilung/adfc-berlin-zur-wahlwiederholung-am-12-februar-2023

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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