Doreen Thomas

Doreen Thomas ist Co-Sprecherin des Frauen*Netzwerks ADFC Berlin e.V.

Portrait von Doreen Thomas
Co-Sprecherin des Frauen*Netzwerks © Doreen Thomas

Doreen, seit wann bist Du eigentlich im ADFC und wie bist du zum ADFC gekommen?
Ich bin seit ca. 10 Jahren im ADFC Berlin aktiv. Anfangs interessierten mich die verschiedenen Radtouren in alle Himmelsrichtungen und die Verbesserung der Verkehrssituation für Radfahrende in meinem Kiez, Treptow-Köpenick. Ab 2018 begann ich mich im Frauen*Netzwerk des ADFC zu engagieren. 

Wie und warum engagierst Du Dich und worauf bist Du stolz?  
In der Stadtteilgruppe Treptow-Köpenick sind wir im Gespräch mit vielen Akteuren innerhalb des Stadtbezirks, um die Situation für Radfahrende zu verbessern. Bei Aktionen wollen wir auf die fehlende, teilweise mangelhafte Infrastruktur für Radfahrende aufmerksam machen.

Im Frauen*Netzwerk engagiere ich mich vor allem in einem Projekt gemeinsam mit dem Verein Garage 10 e.V. - die FrauenFahrradSchule. Das Leuchten und die Begeisterung in den Augen der Frauen zu sehen, die die ersten Pedalumdrehungen allein meistern, das begeistert mich. Wir sind ein tolles Unterstützerinnen-Team und haben viele Schülerinnen, die sich auf den Trainingsanfang nach dem Corona-Lockdown sehr freuen.

Im März haben Katrin und ich als Doppelspitze die Sprecherinnenrolle des Frauen*Netzwerks übernommen. Gemeinsam wichtige Themen für und mit begeisterten Frauen in den ADFC Berlin tragen und interessante Aktionen, Veranstaltungen und Radtouren planen, da werden wir uns einbringen.

Mein erstes Fahrrad war…
ein 24“ grünes Kinderrad mit 6 Jahren – vor dem Haus geübt und fast einen Nachbarn dabei umgefahren… und jetzt bin ich meistens auf dem Fahrrad unterwegs, egal welches, Tourenrad, MTB, Minirad aus DDR-Zeiten oder bei vielen Aktionen ein bewährtes größeres E-fLotte-Lastenrad.

Wie stellst Du Dir Berlin 2030 als Fahrradhauptstadt vor?
Berlin hatte sich mit dem Mobilitätsgesetz als erstes Bundesland deutschlandweit wichtige Ziele gesetzt. Diese sind 2030 Wirklichkeit geworden - auf gut markierten, ausreichend breiten Wegstrecken sind Fußgänger*innen, Radfahrende und der öffentliche Nahverkehr neben dem umweltfreundlichen Lieferverkehr unterwegs.

Da will ich mitradeln, bequem und sicher an frischer Luft mit vielen Radfahrenden innerhalb Berlins, auch mal mit dem kostenlosen fLotte Berlin Lastenrad, was in Berlin zum täglichen Ausleihangebot gehört. Individueller Verkehr ist deutlich reduzierter als heute unterwegs, denn in unseren Kiezen sorgen wir für autoarme, umweltfreundliche Mobilität.

Doreen, März 2021

https://berlin.adfc.de/artikel/doreen-thomas

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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