Fahrradboom Berlin

Fahrradboom Berlin © ADFC Berlin / Wolfgang Wrensch

Zur Unfallstatistik 2020: "Fahrrad-Boom wird anhalten, Maßnahmen drängen"

Die heute veröffentlichte Unfallstatistik der Polizei Berlin verzeichnet in der Hauptstadt 126.286 Verkehrsunfälle im Jahr 2020. Das ist ein leichter Rückgang im Vergleich zu 147.306 Verkehrsunfällen in Berlin im Jahr 2019.

Die Zahl derer, die im Verkehr tödlich verunglückten, stieg jedoch von 40 Menschen im Jahr 2019 auf 50 Menschen im Jahr 2020 an. Darunter fallen nach Zählung des ADFC Berlin 19 verstorbene Radfahrende. Mit 7.868 Unfällen sind Unfälle mit Radfahrenden im Jahr 2020 leicht gestiegen. Am gefährlichsten bleibt es für Menschen zu Fuß und auf dem Fahrrad. Mit insgesamt 72 Prozent bilden sie nach wie vor die größte Gruppe der Verkehrstoten.

„Berlin hat sich sowohl im Koalitionsvertrag als auch im Mobilitätsgesetz zur Vision Zero verpflichtet, dem Ziel von null Verkehrstoten und null Schwerverletzten. Im Lockdown-Jahr 2020 gehen die Unfallzahlen insgesamt etwas zurück, die Unfälle mit Radfahrenden steigen jedoch leicht an. Corona-Pandemie und Klimakrise sind noch nicht vorbei, der Fahrrad-Boom wird anhalten. Wir brauchen weniger und langsameren Kfz-Verkehr in der Stadt und vor allem mehr Platz für Menschen zu Fuß und auf dem Rad – Der Senat muss jetzt handeln, Maßnahmen, die lange bekannt sind, umzusetzen, ist drängender denn je“, fordert Frank Masurat, zuständig für Politik im Vorstand des ADFC Berlin.

Die Hauptunfallursache gegenüber Radfahrenden bleibt fehlerhaftes Abbiegen von Kfz-Fahrenden. Diese Zahl nahm im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr leicht zu. Die zweithäufigste Unfallursache gegenüber Radfahrenden, das unachtsame Öffnen von Autotüren, bekannt als „Dooring-Unfälle“, nahm leicht ab. Die häufigsten Unfallursachen von Radfahrenden; fehlerhaftes Einfahren in den fließenden Verkehr und Benutzung der falschen Fahrbahn bzw. des Gehwegs nahmen leicht zu.

„Zu schweren Unfällen kommt es meistens an Kreuzungen. Abbiegeunfälle bleiben ein drängendes Problem. Hauptunfallursachen gegenüber Radfahrenden sind im Vergleich zu Hauptunfallursachen von Radfahrenden weiterhin fast doppelt so häufig – und das mit gravierenden Folgen. Neunzehn Geisterräder aus 2020 mahnen in Berlin zur Einhaltung der Vision Zero. Senat und Bezirke müssen der Verkehrssicherheit jetzt oberste Priorität geben. Neben der verpflichtenden Nachrüstung von nicht deaktivierbaren Abbiegeassistenten in Lkw, für die sich der Senat auf Bundesebene einsetzen muss, und einer Infrastruktur, die Fehler verzeiht, fordern wir kurzfristige Maßnahmen seitens Polizei und Ordnungsämtern. Es braucht regelmäßige und deutlich mehr Kontrollen des Abbiegeverhaltens, von Falschparkern sowie Geschwindigkeitsübertretungen und mehr mobile Blitzer in der Stadt“, sagt SuSanne Grittner vom ADFC Berlin, die die Aufstellung der Geisterräder organisiert.


https://berlin.adfc.de/pressemitteilung/zur-unfallstatistik-2020-fahrrad-boom-wird-anhalten-massnahmen-draengen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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