Straßenbahn vom Hauptbahnhof wird nun bis Moabit weitergeführt. Foto: Karl Grünberg / ADFC Berlin

Pressemitteilung: Kein Durchkommen bei neuer Straßenbahn

Kein Durchkommen bei neuer Straßenbahn in Moabit: Fußgänger:innen und Radfahrer:innen werden einfach ignoriert.

Gemeinsame Pressemitteilung von: ADFC Berlin, BUND Berlin, Berliner Fahrgastverband (IGEB), FUSS e.V. und VCD Nordost

Kein Durchkommen bei neuer Straßenbahn: Fußgänger:innen und Radfahrer:innen werden einfach ignoriert.

Am 9. September wird auf der Turmstraße in Moabit ein neuer Straßenbahnabschnitt eröffnet. Das ist gut. Überhaupt nicht gut ist, dass die neuen Bahngleise an der Thusnelda-Allee nicht überquert werden können. Statt des geplanten und planfestgestellten Überganges versperren dort nun weitläufige Gitter den Weg. Sie verhindern, dass Gehende und Radfahrende von der Thusneldaallee auf die Jonasstraße kommen und umgekehrt. Damit ist ein wichtiger Übergang vom Moabiter Süden direkt zum Rathaus und zur Arminius-Markthalle versperrt, Kieze sind voneinander abgetrennt. Fußgänger müssen nun einen Umweg von 150 Metern nehmen, Radfahrende sogar 500 Meter auf Parallelstraßen ausweichen. Das kann nicht hingenommen werden.

Der ADFC Berlin, der BUND Berlin, IGEB, FUSS e.V. und der VCD Nordost kritisieren diese Missachtung der Interessen von Fußgänger:innen und Radfahrer:innen und fordern, dass so schnell wie möglich die vorgesehene Querung eingerichtet wird. Tatsächlich ist genau an dieser Stelle im gültigen amtlichen Planfeststellungsbeschluss ein Übergang vorgesehen. Dieser Übergang wurde jedoch auf Intervention der Straßenverkehrsbehörden aufgehoben, die ein nicht näher beschriebenes Sicherheitsrisiko befürchtet. 

Es darf nicht akzeptiert werden, dass das Planfeststellungsverfahren diesbezüglich einfach ignoriert wird. Planfeststellungsverfahren sind verbindliche Genehmigungsverfahren und dürfen so weitreichend nachträglich nicht geändert werden. Außerdem teilen wir die geäußerten Sicherheitsbedenken nicht. Diese Stelle ist ein Ende- und Wendepunkt, an dem die Straßenbahnen sehr langsam fahren und somit keine Gefahr für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen besteht, die hier die Schienen auf einem definierten Übergang queren, so wie es an tausend anderen Stellen in der Stadt passiert.

Statements:

„Wir fordern den Senat auf, zum korrekt festgestellten Plan zurückzukehren und die Gitter zu entfernen. Die Tram soll schließlich die Verkehrsbedingungen in Moabit verbessern und nicht die Menschen dort unnötig mit Gittern und Umwegen schikanieren“, sagt Roland Stimpel, FUSS e.V.

„Eine 150 Meter lange Barriere im Zentrum von Moabit: so darf eine zeitgemäße Straßenbahn nicht gestaltet sein. Wir fordern die Realisierung der im Planfeststellungsbeschluss enthaltenen Fuß- und Radquerung der Turmstraße im Zuge von Thusneldaallee und Jonasstraße“, sagt Tilo Schütz vom BUND Berlin

„Für Radfahrende ist die Absperrung ein doppeltes Ärgernis, weil sie einen 500 Meter Umweg fahren müssen, um ihren direkten Weg fortzusetzen“, sagt Hannelore Lingen, ADFC Berlin Vorsitzende.

"Die Verkehrsarten des Umweltverbundes müssen zusammen gedacht werden! Es kann nicht sein, dass eine Tramstrecke eine wichtige Fahrradverbindung einfach ersatzlos unterbricht und Zufußgehende die Straße nicht direkt zum gegenüberliegenden Einkaufszentrum queren können. ÖPNV, Fahrrad und Fußverkehr dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden!”, erklärt Heiner von Marschall, Landesvorsitzender des VCD Nordost.

„Die Straßenbahn in der Turmstraße steht dafür, viele Menschen miteinander zu verbinden. Wege - noch dazu ohne Not - zu kappen, passt da nicht ins Bild. Die Sicherheitsbedenken der Straßenverkehrsbehörde können wir nicht nachvollziehen. In der Dircksenstraße am Alexanderplatz stellt Berlin jeden Tag anschaulich unter Beweis, dass wendende Straßenbahnen und querende Passantenströme kein Widerspruch sind und das Miteinander hervorragend funktioniert", Christian Linow, IGEB.


https://berlin.adfc.de/pressemitteilung/pressemitteilung-kein-durchkommen-bei-neuer-strassenbahn

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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