Zum Koalitionsvertrag: "Die Zukunftshauptstadt braucht mutige Mobilitätspolitik"

SPD, Grüne und Linke haben sich auf die Ziele für die kommende Legislatur geeinigt. Seit heute liegt der Koalitionsvertrag vor.

Die Bilanz aus Sicht des ADFC Berlin lautet: Bekenntnisse beim Radverkehr gehen in die richtige Richtung, jetzt braucht es Taten. Für eine mutige Mobilitätspolitik ist noch Luft nach oben.


Im Absatz Radverkehr heißt es: „Die Koalition möchte, dass alle sicher mit dem Rad und zu Fuß unterwegs sein können. Die Koalition will den Radverkehrsplan und des Radverkehrsnetzes umsetzen. Bis zum Jahr 2026 soll die Realisierung des Vorrangnetzes und geschützter Radinfrastruktur an Hauptstraßen erfolgen“. Lange bemängelte der ADFC Berlin das Fehlen einer Zielvorstellung für die Umsetzung des Radverkehrsnetzes, das Nennen dieser Frist begrüßt der Fahrradverband. Damit Berlin auf Zukunftskurs bleibt und das ambitionierte Ziel tatsächlich erreicht, fordert der ADFC Berlin einen halbjährlichen Zwischenbericht über den Erfolg der Umsetzung.

Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung ist das Verschieben der Zuständigkeiten für Hauptverkehrsstraßen von der Bezirks- auf die Landesebene. Somit ist die langjährige ADFC Berlin-Forderung, das Zuständigkeitswirrwarr der dreizehn Berliner Verkehrsverwaltungen zu beenden, zum Teil im Koalitionsvertrag enthalten.

„Mitten in der Klimakrise müssen wir der Realität ins Auge sehen: Ein Bekenntnis zum Mobilitätsgesetz ist gut, reicht aber nicht aus, um den Verkehr auf Klimakurs zu bringen. Verkrustete Verwaltungsstrukturen und eine autozentrierte Denke bremsen die Verkehrswende auf der Straße aus. In Zukunft soll das Land für alle Hauptstraßen verantwortlich sein auch für Radwege, neue Busspuren und für die Sicherheit an Kreuzungen. Das lässt eine deutliche Beschleunigung der Verkehrswende erwarten und gibt Hoffnung. Damit erfüllt die Koalition eine zentrale Forderung des ADFC Berlin. Die Bekenntnisse gehen in die richtige Richtung, jetzt braucht es Taten“, sagt Frank Masurat, Landesvorsitzender des ADFC Berlin. „Für Klimaschutz und Verkehrswende ist die Reduktion des Kfz-Verkehrs unabdingbar, hier fehlt es der neuen Koalition noch an Visionen“, ergänzt Masurat.

Positiv hervorzuheben ist das Ziel, Fahrradparkhäuser und Fahrradabstellplätze an wichtigen ÖPNV-Stationen zu schaffen. Bloß: Dieses Vorhaben galt auch bereits in der letzten Legislatur. Ohne die Nennung von konkreten Zielzahlen (Anzahl, Zeit, Finanzmittel), dürfte hier keine Verbesserung zu erwarten sein.

Zur Parkraumbewirtschaftung findet sich eine moderate Erhöhung des Anwohnerparkens auf 120 Euro pro Jahr. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, doch dabei darf es nicht bleiben. 33 Cent am Tag sind noch immer viel zu wenig und werden kaum eine Lenkungswirkung weg vom Auto hin zum Umweltverbund erreichen. Eine faire Bepreisung sieht nach Berechnungen des ADFC Berlin eine Erhöhung auf mindestens 240 Euro pro Jahr vor. Notwendige Aussagen zur notwendigen Umwidmung des Parkraums finden sich gar nicht. Um die von der Koalition angestrebte „Zero-Emissions-Zone“ zu erreichen, müssten mindestens 60.000 öffentliche Pkw-Stellplätze pro Jahr in Grünflächen, Spielplätze, Parkbänke, Radwege, Lieferzonen oder Raum für lokale Händler*innen umgewidmet werden. Davon ist im Koalitionsvertrag nichts zu lesen. Berlin braucht weniger Autos – da drückt sich die neue Koalition genauso wie die alte.

Zum Weiterbau der Stadtautobahn A100 steht im Koalitionsvertrag: „Der 16. Bauabschnitt der A100 wird einem qualifizierten Abschluss am Treptower Park zugeführt. Wir setzen uns im Bund dafür ein, dass das Verkehrskonzept für die betroffenen Bereiche einschließlich der Sonnenallee mit dem Land abgestimmt wird. (...) Planung und Bau des 17. Bauabschnitts der A100 wird in der neuen Legislaturperiode durch die Landesregierung nicht weiter vorangetrieben.“ Ein tatsächlicher Stopp der klimaschädlichen Stadtautobahn ist damit noch nicht in Sicht.

„Während andere Städte wie Paris, Barcelona oder Wien beim Stadtverkehr für die Zukunft handeln, bleibt der Berliner Senat hinter den Erwartungen der Zivilgesellschaft zurück. Wer beim Klimaschutz punkten will, darf keine Stadtautobahn bauen, die immer mehr lauten, klimaschädlichen Verkehr in die Stadt schleust. Berlin muss sich beim Bund für den Baustopp einsetzen, sonst schaffen wir die Klimaziele nicht. Alles andere bedeutet, immer mehr lauten und gesundheitsschädlichen Verkehr zuzulassen. Eine Zukunftshauptstadt braucht mutige Mobilitätspolitik“, fordert Katja Leyendecker, verantwortlich für Politik und Inklusion im Vor-
standsteam des ADFC Berlin.

Hinweis an Redaktionen:
Zum Start der Koalitionsgespräche hat der ADFC Berlin einen Fünf-Punkte-Plan an SPD, Grüne und Linke veröffentlicht. Die fünf Punkte finden Sie hier in der Pressemeldung hier.


https://berlin.adfc.de/pressemitteilung/eine-zukunftshauptstadt-braucht-mutige-mobilitaetspolitik

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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