Kinder auf der ADFC-Sternfahrt Kinderroute

ADFC-Sternfahrt Kinderroute © ADFC / Dirk Deckbar

Zwölf Kinder-Fahrraddemos rollen durch Berlin: "Uns gehört die Straße"

An zwölf Orten in der Stadt erobern sich tausende Kinder heute und morgen auf Fahrrädern, Tretrollern und Rollschuhen als Kidical Mass die Straßen Berlins.

Aufgerufen hat dazu ein breites Bündnis unter dem Motto „Uns gehört die Straße“. Neben einem kinderfreundlichen Straßenverkehrsgesetz, fordert der ADFC Berlin sichere Fahrradinfrastruktur, Schulstraßen sowie die direkte Anbindung von Schulen und Kitas ans Radnetz.Mit den zwölf Kinder-Fahrraddemos sollen Kinder in der ganzen Stadt auf abgesicherten Straßen die Freude und Leichtigkeit des Radfahrens erleben können.

„Im Alltag halten die meisten Eltern ihre Kinder auf dem Fahrrad ständig mit „Stopp“ und „Vorsicht“ an, weil der Straßenverkehr für Kinder zu gefährlich ist. Wer ein einmal das Strahlen von Kindern gesehen hat, wenn sie bei der Kidical Mass frei und unbeschwert mit ihrem Rad auf der Straße fahren können, will ihnen das jeden Tag ermöglichen. Senat und Bezirke müssen Berlins Fahrradinfrastruktur endlich kinder- und familientauglich ausbauen“, fordert Solveig Selzer, politische Referentin des ADFC Berlin.

Drei Forderungen an Senat und Bezirke des ADFC Berlin:

1. Fahrradinfrastruktur bauen und verbessern:

Radnetz ausrollen: Schulen, Kitas und andere für Kinder und Jugendliche relevante Einrichtungen wie Jugend-Musik- und Kunstschulen, Sportanlagen, Schwimmbäder und Freizeiteinrichtungen müssen prioritär an das Radverkehrsnetz angebunden werden.

Abstellanlagen an Schulen: Jedes Kind muss auf dem Schulgelände einen möglichst überdachten Fahrradbügel vorfinden.

2. Lebensqualität für Kinder in der Stadt erhöhen:

Platz für Kinder statt für Autos: Pro Jahr müssen 60.000 private Pkw-Parkplätze im öffentlichen Raum rückgebaut und umgewandelt werden, sodass Platz entsteht für Spielplätze, Bänke oder Grünanlagen.

3. Schulen und Kitas sicherer machen:

Schulstraßen ausweisen: In den kommenden fünf Jahren müssen 15 Schulstraßen pro Bezirk umgesetzt werden. Durch temporäre Straßensperrungen für Kfz-Durchgangsverkehr sollen Schulen damit sicherer werden.

Regeln durchsetzen: Verkehrsberuhigung vor Schulen und Kitas muss nicht nur zu Schulbeginn, sondern ganzjährig konsequent kontrolliert und sanktioniert werden.

Lastenrad statt Elterntaxi: Als Angebot für Familien braucht es ein nach Einkommen gestaffeltes Programm des Senats zum Kaufen und Leasen von Lastenrädern.


https://berlin.adfc.de/artikel/zwoelf-kinder-fahrraddemos-rollen-durch-berlin-uns-gehoert-die-strasse

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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