Plakat mit einem weißen Geisterrad und dem Slogan: Vision Zero

Vision Zero: Keine Toten und Verletzten mehr im Verkehr © Karl Grünberg

Pressemitteilung Ride of Silence: Ein sicheres Berlin für alle!

 

Heute findet weltweit der „Ride of Silence“-Aktionstag statt. Auch der ADFC Berlin ruft zu einer Fahrraddemonstration auf, die sich für ein sicheres Berlin für alle und damit für die Vision Zero einsetzt.

 

Vision Zero heißt: Keine Toten und keine Verletzten im Verkehr mehr. Dafür fahren wir heute in weißer Kleidung Unfallorte ab, an denen Menschen auf dem Rad tödlich verunglückt sind und der ADFC Geisterräder aufstellen musste. Wir gedenken der getöteten Radfahrerinnen und Radfahrer und setzen uns gleichzeitig dafür ein, dass der Berliner Verkehr so sicher gemacht wird, dass alle unbeschadet ans Ziel kommen. 

Zehn Geisterräder musste der ADFC im Jahr 2022 in Berlin aufstellen. Jedes der weißen Räder steht für einen Menschen, der sein Leben auf dem Fahrrad im Verkehr verloren hat. Der Jüngste war fünf Jahre alt, die Älteste 81 Jahre. Weitere 649 Menschen wurden laut Polizeistatistik 2022 schwer verletzt. Hinter diesen Zahlen stehen zu viele direkt betroffene Menschen und ihre Familien, Freunde und Hinterbliebenen.

„Wir stellen die Geisterräder auf, um der Radfahrerinnen und Radfahrer zu gedenken. Diese traurige Aufgabe sollte im besten Falle überhaupt nicht notwendig sein. Dafür braucht es aber den Willen, Berlin auch für Radfahrende wirklich sicher zu machen: Zum Beispiel durch mehr Geschwindigkeitskontrollen von Kraftfahrenden, um die Raserei oder das zu schnelle Tempo beim Rechtsabbiegen in den Griff zu bekommen. Unachtsames Abbiegen, insbesondere in Kombination mit zu hoher Geschwindigkeit, kann Menschen töten. Auch das ist Innere Sicherheit. Gleichzeitig darf es nicht mehr Jahre dauern, bis Prozesse um tödliche Folgen des Straßenverkehrs vor Gericht überhaupt erst beginnen. Das ist eine Tortur für die Angehörigen der Verstorbenen, wie wir es häufig genug bei Gericht beobachten müssen und im Austausch mit den Hinterbliebenen berichtet bekommen“, sagt SuSanne Grittner, Landesvorstand, ADFC Berlin.

Wird ein:e Radfahrender:in im Straßenverkehr getötet oder verletzt, dauert es häufig sehr lange, teils Jahre, bis Anklage erhoben wird und die Gerichtsverfahren terminiert werden. Unter Umständen passiert es, dass die vorhergehenden Straftaten der mutmaßlichen Täter:innen verjährt sind. Das muss deutlich schneller gehen, auch um die Angehörigen zu entlasten. Des Weiteren braucht es endlich eine Ombuds-Person, die die Opfer und die Angehörigen von schweren und tödlichen Verkehrsunfällen unterstützt.

Wir fordern ein sicheres Berlin für alle!

Die Demonstration hält eine Zwischenkundgebung am Savignyplatz ab, wo ein Radfahrer auf dem Bussonderfahrstreifen von einem Raser getötet wurde. Wir dürfen es nicht mehr hinnehmen, dass Menschen im Straßenverkehr getötet oder schwer verletzt werden. Im Gegenteil: Wir müssen alles dafür tun, um das zu verhindern. Dazu gehört, dass der Innensenat die Polizei so ausstattet, dass Raserei auch wirklich konsequent verfolgt und Geschwindigkeitsüberschreitungen verstärkt überwacht werden können.

Der Fall des getöteten Radfahrers am Savignyplatz hat dazu beigetragen, dass die Kantstraße im Pop-Up-Verfahren umgebaut und mit einem geschützten Radweg versehen wurde. Dieser muss nun so schnell wie möglich verstetigt werden. Außerdem müssen die geplanten Verbesserungen für den ÖPNV und Lieferverkehr umgesetzt werden.

Zur Berichterstattung am 17. Mai laden wir Sie herzlich ein und freuen uns auf Ihr Kommen.

Was: Fahrraddemo für mehr Verkehrssicherheit und zum Gedenken an getötete Radfahrende
Wann: Mittwoch, 17. Mai 2023
Start: 19 Uhr, Rotes Rathaus
Zwischenkundgebung: Circa 20 Uhr, Savignyplatz

Hinweise an Redaktionen:
Über eine Anmeldung zur Fahrraddemonstration unter presse@adfc-berlin.de würden wir uns freuen.

Hintergrund zu verstorbenen Radfahrenden und Unfällen im Jahr 2022 finden Sie hier:

https://berlin.adfc.de/artikel/getoetete-radfahrende

Route des heutigen Ride of Silence:

https://umap.openstreetmap.de/de/map/ride-of-silence-am-17-mai-2023_36908#13/52.5264/13.3957

 


https://berlin.adfc.de/artikel/ride-of-silence-ein-sicheres-berlin-fuer-alle

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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