Ride of Silence: Wir wollen ein sicheres Berlin für alle!

350 Menschen kamen zu unserer "Ride of Silence"-Demonstration in Berlin, um an die im Straßenverkehr getöteten und verletzten Radfahrenden zu erinnern. In weiß gekleidet fuhren wir einige der Orte ab, an denen wir Geisterräder aufstellen mussten.

Ein Mann hält ein Schild hoch, im Hintergrund fahren Radfahrende vorbei, Ride of Silence 2023 in Berlin.
An dieser Stelle fuhr ein Autofahrer einen 5-jährigen Jungen auf seinem Fahrrad an. Bei der Ride of Silence wurde an ihn erinnert. © Karl Grünberg

Keine Musik, keine Sprechchöre, diese Demonstration rollte schweigend durch die Straßen von Berlin. Am Abend des 17. Mai, zum weltweiten "Ride of Silence", versammelten sich circa 350 Menschen am Roten Rathaus. Von hier aus fuhren sie an neun Orten vorbei, an denen der ADFC Berlin in den letzten Monaten und Jahren Geisterräder aufstellen musste. Jedes der weißen Räder erinnert an einen Radfahrenden, der gestorben ist - in Folge eines Unglückes oder eines Unfalles an diesem Ort. "Wir klingeln dreimal, wenn wir an einem der Geisterräder vorbeikommen", sagte SuSanne Grittner vom ADFC Landesvorstand.

Am Savignyplatz hielten die Radfahrenden für ein Zwischenkundgebung. Hier war Bernd Wissmann im Februar 2020 von einem Raser angefahren und tödlich verletzt worden. "Seit mehr als drei Jahren warten Angehörige, Zeuginnen und Zeugen auf das Gerichtsverfahren!", sagte Grittner in ihrer Rede. Gleichzeitig forderte sie von der Innensenatorin Spranger, dass Verstöße wie Geschwindkeitsübertretungen stärker kontrolliert und auch geahndet werden müssen.

Nach über zweieinhalb Stunden und 30 Kilometern endete die Demonstration auf dem Pariser Platz am Brandenburger Tor. "170 Geisterräder mussten wir seit 2008 aufstellen. Das ist eine unfassbare Zahl", sagte Grittner. Dabei schreibt es das Mobilitätsgesetz im Paragraf fest: Vision Zero und ein sicheres Berlin für alle. "Es ist eine traurige Demonstration, aber wichtig, dass wir der Menschen erinnern", sagte eine Teilnehmerinnen. Ein anderer sagte: " Wir waren heute hier, für unsere Freunde, die nicht mehr mitfahren können."

Danke an alle, die auf der Demonstration waren.

 


Ein sicheres Berlin für alle - darum ging es uns bei der Ride of Silence!

Im vergangenen Jahr musste der ADFC Berlin zehn Geisterräder aufstellen. Zu diesen zehn Menschen, die ihr Leben auf dem Rad im Verkehr verloren haben, kommen 649 schwerverletzte und weitere 4.512 leichtverletzte Radfahrer:innen im Straßenverkehr hinzu. Das meldet die Polizei in ihrer Unfallstatistik 2022. Hinter all den Zahlen stehen Schicksale von Menschen, deren Leben von einem auf den anderen Tag endet oder sich drastisch ändert. Mit dem Ride of Silence erinnern wir an die im Verkehr getöteten und verletzten Radfahrenden und fordern die Einhaltung der Vision Zero, das Ziel von null Verkehrstoten und null Schwerverletzten.

Wir wollen ein sicheres Berlin für alle!

Innere Sicherheit war Anfang des Jahres ein vieldebattiertes Thema. Wenig thematisiert wurde dabei allerdings die Sicherheit im Verkehr. Ein sicheres Berlin funktioniert nicht ohne einen sicheren Verkehrsraum in Berlin. Das heißt, dass wir nicht weiter hinnehmen dürfen, dass Menschen im Straßenverkehr getötet oder schwer verletzt werden.

Mit unserer Fahrraddemonstration halten wir eine Zwischenkundgebung am Savignyplatz ab, an dem ein Radfahrer von einem Raser auf dem Bussonderfahrstreifen getötet wurde. Dieser Fall darf sich nicht wiederholen, sondern wir müssen alles tun, um das zu verhindern. Vielmehr fordern wir die Innensenatorin und die Polizeipräsidentin dazu auf, Raserei und andere Straftaten und auch Ordnungswidrigkeiten wesentlich mehr zu kontrollieren und anschließend auch zu verfolgen. Der Prozess infolge des getöteten Radfahrers am Savignyplatz ist Jahre danach noch immer nicht angelaufen, sondern verzögert sich. Das muss anders muss schneller gehen.

Anders als bei Gewalttaten werden die Opfer von schweren Verkehrsunfällen und die Angehörigen von im Verkehr Verstorbenen in der belastenden Situation allein gelassen. Sie bekommen keine Unterstützung bei den damit verknüpften Formalitäten. Für sie muss eine Ombudsstelle eingerichtet werden.

Der Umbau der Kantstraße im Pop-Up-Verfahren wurde auch durch diesen Fall angestoßen, um der Vision Zero näher zu kommen. Dass der PopUp-Radweg in einen stetigen Radweg umgewandelt wird und dabei die geplanten Verbesserungen für den ÖPNV und den Lieferverkehr umgesetzt werden, muss möglichst schnell erfolgen.

 

Jede Tote und jede Verletzte ist eine zu viel!


https://berlin.adfc.de/artikel/ride-of-silence-am-17-mai-2023-wir-wollen-ein-sicheres-berlin-fuer-alle

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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