Zum Beschluss Radverkehrsplan: "Weitere Verzögerung vermeiden"

"Finanzen und Personal jetzt im Koalitionsvertrag verankern“: In einer heutigen Veröffentlichung auf Twitter verkündete Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz den Beschluss des Radverkehrsplans.

Das Radverkehrsnetz als Teil des Radverkehrsplans hätte laut Mobilitätsgesetz im Juli 2019 fertig sein müssen, der Radverkehrsplan im Juli 2020. Der Radverkehrsplan sollte konkrete Ziele und Maßnahmen enthalten und den Bezirken Fristen und Zwischenschritte vorgeben. Mit dem Beschluss liegt nun endlich das Radnetz vor, Fristen sowie Maßnahmen stehen weiterhin aus. Den heutigen Beschluss des Radverkehrsplans kommentiert Frank Masurat, Landesvorsitzender des ADFC Berlin wie folgt:

„Wir begrüßen es, dass der Senat den Radverkehrsplan mit dem Radnetz nachgereicht und heute beschlossen hat. Damit liegt endlich eine verbindliche Grundlage für die Bezirke vor, wo vor Ort sichere Radinfrastruktur gebaut werden muss. Was bedauerlicherweise nach wie vor für die Verkehrswende im Sinne des Berliner Mobilitätsgesetzes fehlt, sind festgeschriebene Fristen und Zwischenziele bei der Umsetzung des Radnetzes.

Bei der Verabschiedung des Mobilitätsgesetzes im Juli 2018 sind erhebliche Inhalte zur Verbesserung der Radinfrastruktur in den Radverkehrsplan ausgelagert und immer wieder verschoben worden. Dass nachgelagerte Planungsdokumente versprochen und dann verschleppt werden, darf sich nicht wiederholen. Um weitere Verzögerungen auf dem Weg zur Fahrradstadt zu vermeiden muss der Senat endlich ein klares Monitoring-Verfahren aufsetzen, um Planabweichungen zu erkennen und gegebenenfalls nachsteuern zu können. Ebenso müssen die notwendigen Finanzen und Personal für die nächste Haushaltsperiode sichergestellt werden. Ohne festverankerte Fristen und gesicherte Finanzen bleibt die Umsetzung des Mobilitätsgesetzes nach wie vor dem Zufall überlassen.

Verkehrsunfälle, Stau, Emissionen – die notwendigen Verbesserungen im täglichen Berliner Verkehrschaos erreichen wir nur, wenn das Vorhaben Mobilitätsgesetz in einen geplanten und gesteuerten Prozess gegossen wird. Dafür muss der notwendige Finanz- und Personalbedarf jetzt im Koalitionsvertrag verbindlich festgelegt werden.“


Hinweis an Redaktionen:
Anlässlich des Starts der Koalitionsgespräche hat der ADFC Berlin einen Fünf-Punkte-Plan an SPD, Grüne und die Linke veröffentlicht. Die fünf Punkte finden Sie in unserer Pressemeldung hier.


https://berlin.adfc.de/artikel/adfc-berlin-zum-beschluss-radverkehrsplan-weitere-verzoegerung-vermeiden

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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