Kinder fahren im Rahmen der Kidical Mass Demo mit dem Fahrrad über die Straße

Kinder erobern die Straße bei der Kidical Mass © ADFC Berlin / Karl Grünberg

Kidical Mass: Straßen sind für alle da

So viel wie noch nie – mit 18 Kinder-Fahrrad-Demos in elf Bezirken an zwei Wochenenden sagen die Kinder von Berlin klar und deutlich: Ob mit dem Fahrrad zur Schule oder zu Fuß zu Freunden, wir wollen überall sicher und selbstständig unterwegs sein.

Das Problem, das Kinder und Eltern bestens kennen: Vielerorts ist es für Kinder im Straßenverkehr gefährlich. Mal schnell alleine über die Straße, um auf den Spielplatz zu gehen, ist unvorstellbar. Insbesondere vor der Schule kommt es morgens immer wieder zu brenzligen Situationen. Damit Kinder alleine zur Schule unterwegs sein können und nicht von ‚Elterntaxis‘ gebracht werden, braucht es Schulstraßen vor jeder Berliner Schule – mindestens temporär oder besser permanent. Zusätzlich müssen sämtliche Gefahrenstellen auf den Schulwegen identifiziert und beseitigt werden. Wir benötigen außerdem flächendeckend Tempo 30, geschützte Radwege und damit eine Verkehrspolitik in Berlin, die für ein wirklich gutes Miteinander vor allem die Schwächsten in den Blick nimmt.

Unter dem Motto „Straßen sind für alle da!“ finden bis zum 5. Mai bundesweit Kidical Mass Aktionswochen in hunderten Städten und Gemeinden mit hunderttausenden Teilnehmer:innen statt. In Berlin konzentrieren sich die Kidical Mass Demos auf die zwei Wochenenden vom 27./28. April und vom 4./5. Mai.

Auf unseren 18 Kinder-Fahrrad-Demos können Kinder erleben, wie viel Spaß Radfahren tatsächlich machen kann. Mit bunten Schildern und Luftballons fahren die Kinder und ihre Familien auf der Straße, begleitet von unseren Ordner:innen und der Berliner Polizei. Die Demos finden im kinderfreundlichen Tempo statt, es werden Pausen gemacht. 

Das sind die Fahrrad-Kinder-Demos, die von zahlreichen weiteren lokalen Initiativen und Gruppen unterstützt werden:

Wochenende 27./28. April:

Charlottenburg, 27. April 2024, 14:45 Uhr, Start: S Bhf. Charlottenburg / Stuttgarter Platz

Weißensee, 27. April 2024 11:00 Uhr, Start: Antonplatz

Reinickendorf, 27. April 2024, 11:00 Uhr, Start: Schulzendorfer Straße / Fichtestraße

Mitte, 28. April 2024, 14:00 Uhr, Start: Neptunbrunnen

Treptow, 28. April 2024, 11:00 Uhr, Start: Heidelberger Straße 90 (Edeka Parkplatz)

Wochenende 4./5. Mai

Vier Demos treffen aufeinander und radeln gemeinsam zum Travelplatz:

1.  Friedrichshain, 4. Mai 2024, 15:00 Uhr, Start: Frankfurter Tor

2.  Lichtenberg/Weitlingkiez, 4. Mai 2024, 15:00 Uhr, Start: S-Bahnhof Lichtenberg/ Weitlingstraße

3.  Karlshorst, 4. Mai 2024, 14:00 Uhr, Start: Johannes-Fest-Platz

4.  Alt-Lichtenberg, 4. Mai 2024, 15:00 Uhr, Start: Klara-Weyl-Straße/ Im Lindenhof

Außerdem:

Marzahn, 4. Mai 2024, 14:00 Uhr, Start: Freizeitforum Marzahn

Pankow, 5. Mai 2024, 15:00 Uhr, Start: Ossietzkystraße/ Am Schlosspark

Neukölln, 5. Mai 2024, 10:30 Uhr, Start: Wildenbruchplatz

Neukölln, 5. Mai 2024, 10:30 Uhr, Start: U-Bahnhof Britz Süd

Steglitz-Zehlendorf, 5. Mai 2024, 14:15 Uhr, Start: Sderotplatz

Teltow, 5. Mai 2024, 15:00 Uhr, Start: Zeppelinufer/ Zehlendorfer Straße

Falkensee, 5. Mai 2024, 14:00 Uhr, Start: Platz vor der ehemaligen Stadthalle

Zwei Demos treffen bei der bedrohten Jugendverkehrsschule Schöneberg aufeinander und fahren gemeinsam weiter für ein Kinderpicknick auf das Tempelhofer Feld

1.  Schöneberg, 5. Mai 2024, 11:00 Uhr, Start: Winterfeldtplatz

2.  Tempelhof, 5. Mai 2024 11:00 Uhr, Start: Rathaus Tempelhof

Hinweis an die Redaktionen:

Wir bitten Sie, die Kinder-Fahrraddemos in Ihren bezirklichen Medien und Newslettern anzukündigen.


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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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