Verbände schenken dem Senat ein Radnetz

Symbolische Übergabe des Radnetzes an den Staatssekretär für Verkehr, Ingmar Streese. Vertreter*innen der Verbände (v. l. n. r.): Sophier Lattke (Changing Cities), Tilmann Heuser (BUND Berlin), Evan Vosberg (ADFC Berlin), Hener v. Marschall (VCD Nordost). Foto: Norbert Michalke © ADFC Berlin

Verbände schenken Senat fertiges Radnetz, Version 2.0

Verbände überreichten der Senatsverwaltung für Verkehr das Radnetz als Weihnachtsgeschenk. Das Mobilitätsgesetz schreibt bis Sommer 2019 die Erarbeitung eines Netzplans für den Radverkehr vor. Doch der Senat ist weiterhin in Verzug.

Schon im Jahr 2018, dem Geburtsjahr des Berliner Mobilitätsgesetzes, entwarfen Aktive des ADFC Berlin gemeinsam mit VCD Nordost, BUND Berlin und Changing Cities auf eigene Faust ein Radnetz für Berlin. Die überarbeitete, finale Version überreichten sie der Senatsverwaltung für Verkehr im Winter 2019 als Weihnachtsgeschenk. Das Mobilitätsgesetz schrieb bis Sommer 2019 die Erarbeitung eines Netzplans für den Radverkehr vor. Doch der Senat war lange im Verzug. Erst seit 2022 gilt das Berliner Radnetz als beschlossen.

Das Berliner Mobilitätsgesetz sieht für Radfahrerinnen und Radfahrer ein stadtweites Netz aus sicheren und bequemen Verbindungen vor. Der Netzplan ist von der Senatsverwaltung für Verkehr binnen eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes zu erarbeiten (§41 (3) MobG) und hätte daher schon im Juli 2019 vorliegen müssen. Die Zivilgesellschaft stellte bereits im Oktober 2018 einen eigenen Entwurf vor. Entwickelt wurde er von mehr als 30 Ehrenamtlichen aus allen zwölf Bezirken, die dafür ihr planerisches Know-How, ihre detaillierten Ortskenntnisse und jahrelangen Alltagserfahrungen mit dem Rad einsetzen konnten. Die überarbeitete Version enthält nun einen bislang fehlenden Bezirk, die geplanten Radschnellverbindungen samt Anbindungen ans Netz und wurde von Fehlern bereinigt. Die Verbände sehen den Plan als Unterstützung für die Senatsverwaltung und wünschen sich, dass möglichst große Teile übernommen werden.

“Statt nur zu meckern, wollen wir mit anpacken. Wir wissen, dass es der Senatsverwaltung nicht an Willen mangelt. Unser Netzplan soll als Input dienen, damit es nun zügig voran geht und neue Radfahrende gewonnen werden können”, so Tobias Kraudzun von Changing Cities.

“Ohne definiertes Netz werden wird es auch keine großen Planungen geben. Wir brauchen dringend ein Netz für den Radverkehr, das so gut funktioniert wie für den heutigen Kfz-Verkehr. Deshalb hoffen wir, dass mit unserer Hilfe die Entwicklung zur fahrradfreundlichen Stadt endlich ins Rollen kommt”, so Evan Vosberg von ADFC.

„Ein durchgehendes Radnetz erleichtert für Kfz-Fahrer*innen den Umstieg auf andere Mobilitätsformen: Von zu Hause aus radelt man komfortabel und schnell zur nächsten ÖPNV-Möglichkeit, parkt seinen Rad sicher und wechselt in den ÖPNV, um in die Innenstadt zu kommen. Oder umgekehrt: Mit dem ÖPNV kostengünstig in die Stadt und die letzte Meile zum Arbeits- oder Ausbildungsplatz fährt man flüssig und sicher mit dem Rad“, argumentiert Heiner von Marschall vom VCD Nordost.

Das Radnetz ist darüber hinaus ein entscheidender Bestandteil des Radverkehrsplans, der bis Sommer 2020 fertiggestellt werden soll. Jede Verschiebung des Fertigstellungstermins verzögert die Verkehrswende in Berlin. Das Radnetz stellt den Zielzustand für das Jahr 2030 dar: mit Radschnellverbindungen, einem Vorrangnetz für Radfahrende, Radverkehrsanlagen an allen Hauptstraßen sowie den Neben-, Fahrradstraßen und Sonderwegen.

Die Eckdaten:

  • Ergänzt wird es durch ein qualitativ hochwertiges Vorrangnetz (§ 42 MobG) für besonders wichtige Verbindungen mit gesamtstädtischer Bedeutung. Auf dem Vorrangnetz sollen Radfahrende besonders zügig vorankommen. Es besteht aus Fahrradstraßen, Wegen abseits der überfüllten Straßen oder auch klassischen Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen. Das Vorrangnetz weist inklusive der Radschnellverbindungen eine Länge von ca. 1.300 km auf.
  • An allen Hauptverkehrsstraßen sind Radverkehrsanlagen zu errichten (§ 43 MobG), ebenfalls dargestellt im Radnetz. In Berlin gibt es insgesamt ca. 1.600 km Hauptverkehrsstraßen.
  • Neben dem Vorrangnetz und Radwegen an Hauptverkehrsstraßen besteht das Radnetz nach § 44 MobG aus ausgewählten Fahrradstraßen, Nebenstraßen und Sonderwegen. Die vier Verbände planen hier ca. 1.850 km.
  • Das Gesamtnetz hat ein Länge von ca. 3.550 km.
  • Die höheren Kilometerzahlen der Version 2.0 sind insbesondere auf den vor einem Jahr noch fehlenden Bezirk Spandau sowie der Ergänzung der Radschnellverbindungen zurückzuführen.

Link zum Radnetz der Verbände:http://u.osmfr.org/m/254441
 

     

alle Themen anzeigen

Verwandte Themen

Rückt die Radwege raus: Drei Radwege, drei Kieze, drei Demos

Beusselstraße, Hauptstraße und Ollenhauerstraße. Drei Straßen, drei Radwege, die entweder 'geprüft', blockiert oder…

Der ADFC beim Klimastreik mit "Verkehrswende jetzt"-Banner

Klimastreik am 1. März 2024: #WirFahrenZusammen

Unter dem Motto #WirFahrenZusammen beteiligte sich der ADFC Berlin am 1. März 2024 beim Klimastreik. Zusammen mit…

Bessere Sicht und mehr Platz fürs Rad: Fahrradbügel an Kreuzungsecken

Sichere Kreuzungen durch mehr Fahrradstellplätze

Fahrradbügel an Kreuzungsecken: Eine einfache Maßnahme macht Kreuzungen sicherer und schafft gleichzeitig mehr Platz…

Kinder auf Fahrraddemo

Die Straßen den Kindern: Kidical Mass-Aktionswochenende am 14. / 15. Mai 2022

Am Aktionswochenende 14. & 15. Mai setzten wir mit bunten Fahrraddemos der KIDICAL MASS deutschlandweit ein Zeichen für…

Radweg am Flughafen Kopenhagen

ADFC fordert Anbindung des Flughafens BER ans Radverkehrsnetz

Während moderne Flughäfen – wie in Amsterdam, Frankfurt oder Kopenhagen – ganz selbstverständlich an das Radwegenetz der…

Ciclovia

ADFC-RadForum: Ciclovía - 50 Jahre autofreie Sonntage - from Bogota to Berlin?

Zu Gast im RadForum am 20.09.23 ist Jaime Ortiz Mariño. Er ist der Mitbegründer der Ciclovía, der autofreien…

ADFC Berlin befragt Neumitglieder: Mehr Pop-Up-Radwege, bitte!

Wir haben unsere neuen Mitglieder befragt! Knapp 330 Menschen haben uns gesagt, was sie sich von uns als Verband und von…

Radfahrende fahren bei einer Demo auf einer Straße mit einem Radweg

Fünf Jahre Mobilitätsgesetz Berlin

Am 28. Juni 2023 feiert das Berliner Mobilitätsgesetz sein 5-jähriges Bestehen. Kurz vorher hebelt die Senatorin für…

Mai 2021: A100 stoppen – Lebenswertes Berlin für alle!

Fahrraddemo für die Verkehrswende und gegen den Weiterbau der A100.

https://berlin.adfc.de/artikel/verbaende-schenken-senat-fertiges-radnetz-version-20

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt